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Ampel nennt Details: So soll der Heizungstausch gefördert werden

Heizen soll in Deutschland weniger Treibhausgase verursachen. Das ist das Ziel des neuen Heizungsgesetzes. Doch welche Fördergelder können die Bürger beim Heizungstausch erwarten? Dazu hat die Ampelkoalition nun erste Details genannt.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Es war kompliziert, aber nun haben die Ampelparteien es sehr eilig: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - umgangssprachlich Heizungsgesetz genannt - soll diesen Freitag beschlossene Sache sein. Heute haben die Ampel-Fraktionen die geplante Förderung für den schrittweisen Umstieg auf klimafreundlichere Heizungen präzisiert. Welche Fördergelder können die Bürgerinnen und Bürger beim Tausch ihrer alten Heizung gegen eine neue erwarten?

Bis zu 30.000 Euro förderfähige Investitionskosten

Die Ampel-Fraktionen stellen es sich so vor: Baut der Besitzer oder die Besitzerin eines Einfamilienhauses eine klimafreundliche Heizung ein, können bis zu 30.000 Euro der Gesamtrechnung gefördert werden. Und zwar zu höchstens 70 Prozent. Das heißt: Der Staat zahlt maximal 21.000 Euro für einen Heizungsumbau. Das geht aus dem Entwurf für einen Entschließungsantrag zum GEG hervor, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt. Für künftig mit Wasserstoff betreibbare Heizungen gelte, dass nur die zusätzlichen Kosten für die "H2-Readiness" der Anlage förderfähig seien.

Bei Mehrparteienhäusern sollen die maximal förderfähigen Kosten dem Antrag zufolge bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit liegen, für die zweite bis sechste Wohneinheit bei je 10.000 Euro, ab der siebten Wohneinheit bei je 3.000 Euro. Der Hintergrund ist der, dass Mehrfamilienhäuser meistens Zentralheizungen haben – also keine einzelnen Anlagen pro Wohnung nötig sind.

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften soll die Regelung entsprechend angewendet werden, bei Nichtwohngebäuden sollen ähnliche Grenzen je nach der Quadratmeterzahl gelten. Durch die Deckelung der Fördersumme soll auch ein möglicher Preiswucher bei neuen Heizungen verhindert werden. Würde der Staat ein Prozentsatz der Gesamtrechnung ohne Limit übernehmen, würden Heizungsbauer möglicherweise höhere Rechnungen stellen.

Vermieter und gemeinnützige Träger bekommen Grundförderung

SPD-Fraktionsvize Achim Post sagte: "Gerade Bürgerinnen und Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen unterstützen wir beim Heizungsaustausch kräftig – mit einer Förderung von bis zu 70 Prozent." Auch Vermieter, gemeinnützige Träger und Kommunen würden mit einer Grundförderung unterstützt.

"Verbrennungsheizungen für Gas und Öl werden weiterhin nicht gefördert", erklärte Grünen-Vizefraktionschef Andreas Audretsch. "Es geht um soziale Förderung des Umstiegs auf klimaschonende Heizungen." Der Antrag soll am Freitag mit dem Gebäudeenergiegesetz vom Bundestag beschlossen werden.

Der Bundesregierung werden damit Vorgaben für die Förderung gemacht. Sie wird aufgefordert, das Förderkonzept dem Haushaltsausschuss des Bundestages bis zum 30. September vorzulegen.

Welche Kernpunkte beinhaltet das Gebäudeenergiegesetz?

Das umstrittene Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2024 in neuen Gebäuden nur noch Heizsysteme eingebaut werden sollen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Bestandsbauten soll es zunächst keine Verpflichtung für ein neues Heizsystem geben, sondern verschiedene Optionen.

Keine davon soll aber in Privateigentum eingreifen oder Verbote beinhalten, das hatte die FDP auf den letzten Metern durchgesetzt. Allerdings gilt schon seit längerem, dass fossile Heizsysteme, die seit über 30 Jahren nicht erneuert wurden, ausgetauscht werden müssen. Bei dieser Regelung soll es bleiben.

Ist die alte Gas- oder Ölheizung irreparabel kaputt, dann läuft eine Übergangsphase an, an deren Ende eine neue, nicht-fossile Heizung eingebaut sein soll. So sieht es das Gesetz jedenfalls vor. Bis dahin dürfen demnach vorübergehend auch die klassischen Systeme eingebaut und betrieben werden, danach allerdings müssen sie endgültig gegen eine energieeffiziente Heizmethode ausgetauscht werden. Eine Ausnahme aber soll es geben: Wenn die neu eingebaute Heizung mit Gas betrieben wird, aber auch an Wasserstoffleitungen angeschlossen werden kann ("H2 ready" ist), darf sie dauerhaft drin bleiben.

Für den Heizungstausch im Bestand soll dies alles erst gelten, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, die auch aufzeigt, ob ein Anschluss an Fernwärme oder ein Wasserstoffnetz möglich sein wird. Diese Wärmeplanungen sollen deutschlandweit spätestens Mitte 2028 vorliegen.

FDP warnt vor Wärmepumpenpflicht durch die Hintertür

FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler betonte, die Menschen könnten im Rahmen einer kommunalen Wärmeplanung selbst entscheiden, ob sie etwa eine auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizung, eine Holzheizung oder eine Wärmepumpe einbauen möchten. Er warnte vor weitreichenden europäischen Vorgaben. In ihrem Antrag fordern die Ampel-Fraktionen die Bundesregierung auf, "auf europäischer Ebene eine Harmonisierung relevanter EU-Rechtsakte entlang des Gebäudeenergiegesetzes anzustreben".

Hintergrund ist unter anderem eine Aktualisierung eines EU-Gesetzes zu Vorgaben für die Effizienz neuer Heizgeräte, die laut Entwurf ab 2029 gelten könnten. Heizungen sollen demnach mindestens einen Wirkungsgrad von 115 Prozent aufweisen. Kritiker sehen darin eine Wärmepumpenpflicht durch die Hintertür.

Söder weiter gegen Heizungsgesetz

Bayerns Ministerpräsident und CSU-Parteivorsitzender Markus Söder will sich weiter gegen das Heizungsgesetz einsetzen. "Ich sage es mal für die Union: Wir würden dieses Gesetz nach der nächsten Bundestagswahl komplett überarbeiten und auch wieder abschaffen", sagte Söder in der ARD-Talksendung "maischberger". Söder kritisierte erneut den Zeitplan der Bundesregierung: "Jetzt es durch den Bundestag peitschen, den Bundesrat mit einer Fristverlängerung unter Druck setzen, halte ich für grundlegend falschen Weg." Deswegen werde die CSU gegen das Gesetz stimmen.

Mit Informationen von dpa und reuters

Im Video: Keine Ausnahmen beim Heizungstausch für Über-80-Jährige

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